Das Recht am eigenen Bild

Damit fototechnisch alles in Ordnung geht!

Das Kunsturhebergesetz

Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Fotos im Internet bildet das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), welches das Recht am eigenen Bild beschreibt.

Hiernach dürfen gem. § 22 Satz 1 Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Dort wo gezielt Personen abgelichtet werden, wird grundsätzlich eine Einverständniserklärung der betroffenen Person zur Veröffentlichung eingeholt.

Die hier veröffentlichten Fotos sind zum Teil im Rahmen von Vereins-Veranstaltungen entstanden (kulturelle Ereignisse in der Öffentlichkeit). Dort abgelichtete Personen in einer Gruppe unterliegen nicht zwangsläufig der Verbreitungsverbote nach §23, Abs. 3 KUG.

Bei der Auswahl der Fotos wird darauf geachtet, dass die Persönlichkeitrechte und die Menschenwürde der abgelichteten Personen nicht verletzt wird.


Sollten dennoch Vorbehalte zu einem veröffentlichten Foto bestehen, ist das über die Kontakt-Seite dieser Hompage aufzuzeigen. Das Foto wird dann umgehend herausgenommen.